
Illustration: KI-generiert
Equidenpass für Pferde: was er enthält
Der Equidenpass begleitet dein Pferd vom Fohlenalter an durch sein ganzes Leben und erzählt in wenigen Abschnitten, wer es ist und welche Impfungen es bekommen hat. Mit etwas Wissen über seine Seiten hast du ihn schnell zur Hand, wenn ihr in einen neuen Stall zieht oder deine Tierärztin oder dein Tierarzt zum Impfen vorbeikommt.
Vom großen Warmblut über das kleine Shetlandpony bis zum gemütlichen Esel besitzt jedes Pferd und jedes seiner Verwandten einen eigenen Pass, der es sein Leben lang begleitet. Zusammen mit einem Transponder unter der Haut verbindet er dein Tier eindeutig mit seinen Daten, ganz ähnlich wie beim Chippen von Hund und Katze mit dem Eintrag im Haustierregister. Für Pferde gelten dabei eigene Regeln der Europäischen Union zum Transponder und zum Inhalt des Passes sowie zu den Stellen, die ihn ausstellen.
Was der Equidenpass ist und für wen er gilt
Als einziges Dokument weist der Equidenpass dein Pferd von seiner Kennzeichnung an ein Leben lang aus und gilt für alle Equiden. Dazu zählen Pferde und Ponys ebenso wie Esel und Zebras sowie ihre Kreuzungen wie Maultier und Maulesel. Der Pass gehört fest zu deinem Tier und wechselt bei einem Verkauf mit ihm zu seinen neuen Menschen, während ordnungsgemäß ausgestellte ältere Pässe weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Ausgestellt wird er entweder im Standardformat mit den Abschnitten I bis III oder im erweiterten Format mit den Abschnitten I bis X, das zusätzlich Platz für Eigentümerwechsel und Zuchtangaben sowie für Impfungen bietet. Für Pferde, die im Zuchtbuch eines Verbands stehen oder für Turniere und Rennen registriert sind, kommt der Pass vom zuständigen Zuchtverband oder von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Für Freizeitpferde, Ponys ohne Papiere und Esel ist je nach Bundesland eine eigene Stelle zuständig, in Bayern etwa der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter.
Equidenpass beantragen: Transponder und Pass-Stelle
Bevor der Pass entsteht, setzt deine Tierärztin oder dein Tierarzt oder eine beauftragte Person des Zuchtverbands deinem Fohlen einen Transponder der Pass-Stelle. Für Pferde sind eigens dafür vorgesehene Transponder bestimmt, weshalb der Mikrochip von Hund und Katze hier keine Verwendung findet. Für den Pass wird dein Fohlen genau beschrieben, und im Diagramm des ersten Abschnitts sind seine Abzeichen in Rot und seine Haarwirbel in Schwarz eingezeichnet.
Gekennzeichnet und mit einem Pass versehen wird ein Fohlen innerhalb von zwölf Monaten nach seiner Geburt und in jedem Fall, bevor es den Betrieb seiner Geburt für mehr als 30 Tage verlässt. Den Antrag stellst du dafür spätestens sechs Monate nach der Geburt, und die Kosten erfragst du am besten direkt bei deiner Pass-Stelle. Auch dein Veterinäramt kennt die für dein Pferd zuständige Stelle und hilft dir gern weiter, wenn du zum ersten Mal ein Fohlen anmeldest.
Was im Equidenpass steht
Das Herzstück des Passes bildet der erste Abschnitt mit den Angaben zum Erkennen deines Pferdes einschließlich der Nummer seines Transponders. Daneben steht das Diagramm mit seinen Abzeichen und Wirbeln, und ein weiterer Teil hält Änderungen wie eine Kastration oder einen neuen Transponder fest. Im zweiten Abschnitt geht es um die Verabreichung von Arzneimitteln. Der dritte nimmt ein Validierungsabzeichen oder eine Lizenz auf, mit der sich die Gültigkeit einer Veterinärbescheinigung verlängern lässt.
Im erweiterten Format folgen die Abschnitte für die Eigentümerinnen und Eigentümer deines Pferdes, für die Tierzuchtbescheinigung von Zuchtpferden und für die Kontrollen seiner Identität. Zwei Abschnitte bilden zusammen den Impfpass mit den Impfungen gegen Pferdegrippe und allen anderen Impfungen, und ein weiterer hält Laboruntersuchungen fest. Am besten hast du den Pass deshalb bei jedem Impftermin zur Hand, damit deine Tierarztpraxis die Impfung gleich mit Datum und Unterschrift eintragen kann.
Behandlungen und Schlachtstatus im Equidenpass
Nach europäischem Recht gilt ein Pferd zunächst als zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt, auch wenn es bei dir als geliebtes Familienmitglied lebt. Diese Einordnung steht im zweiten Abschnitt des Passes und hat Einfluss darauf, welche Arzneimittel deine Tierärztin oder dein Tierarzt einsetzen darf. Vor bestimmten Behandlungen trägt die Praxis deshalb ein, dass dein Pferd nicht zur Schlachtung bestimmt ist, und auch du kannst diesen Status schon beim Antrag auf den Pass angeben.
Dieser Eintrag ist endgültig und lässt sich später nicht mehr umkehren, weshalb sich vorab ein ruhiges Gespräch mit deiner Tierarztpraxis lohnt. Bleibt dein Pferd als Schlachtequide eingetragen, führst du über jede Behandlung mit Arzneimitteln ein Bestandsbuch, sofern die Praxis diese Aufzeichnung nicht selbst übernimmt. Eine Änderung des Status meldest du der ausstellenden Pass-Stelle, damit Pass und Datenbank übereinstimmen.

Unser Tipp
Fotografiere am besten die wichtigsten Seiten des Passes mit den Angaben zu deinem Pferd, dem Diagramm seiner Abzeichen und den Impfungen. Die Bilder legst du in einem eigenen Ordner auf deinem Handy ab. Den Pass selbst bewahrst du am besten in einer festen Schutzhülle an einem trockenen Ort auf, an dem du ihn vor jeder Fahrt mit einem Griff findest.
Den Equidenpass im Alltag dabeihaben und aktuell halten
Verlässt dein Pferd seinen Stall, reist der Pass mit, etwa wenn ihr in einen neuen Stall umzieht oder gemeinsam zu einem Lehrgang fahrt. Ausnahmen gelten für den Weidegang und Ausritte in der Umgebung des Stalls, für Training und Prüfungen auf dem Turnier und für Notfälle sowie für ein Fohlen bei Fuß seiner Mutter. Auf der Herbstweide oder beim gemütlichen Ausritt darf der Pass also gut aufgehoben im Stall bleiben.
Die Angaben im Pass hältst du aktuell, damit sie jederzeit zu deinem Pferd passen, und das betrifft vor allem den Schlachtstatus und die Eigentümerin oder den Eigentümer. Änderungen meldest du innerhalb von 30 Tagen der Pass-Stelle und schickst ihr den Pass dazu, wobei sie für diese Zeit ein provisorisches Dokument ausstellen kann. Mit diesem dürft ihr bis zu 45 Tage innerhalb Deutschlands unterwegs sein, eine Fahrt zum Schlachthof ist damit allerdings ausgeschlossen.
Übernimmst du ein Pferd, lässt du dir den Pass bei der Übergabe am besten gleich mitgeben, denn ein Pferd wechselt nur mit Pass und eindeutiger Kennzeichnung in neue Hände. Vergleiche dabei in Ruhe die Beschreibung und die Abzeichen im Pass mit deinem neuen Liebling, und beim nächsten Besuch in der Tierarztpraxis lässt sich auch der Transponder auslesen. Geht ein Pass einmal verloren, stellt die Pass-Stelle ein Duplikat aus, sofern sich dein Pferd zweifelsfrei erkennen lässt. Mit diesem Duplikat gilt dein Pferd dann als nicht zur Schlachtung bestimmt.
Wenn ein geliebtes Pferd stirbt, meldest du das der ausstellenden Pass-Stelle, sobald du die Kraft dafür findest. Dort erfährst du auch, ob der Pass an die Pass-Stelle zurückgeht oder dein Pferd bei der Abholung begleitet, denn dafür gibt es je nach Region unterschiedliche Hinweise. Ein zuvor aufgenommenes Foto der ersten Seite bleibt dir dann als Erinnerung an eure gemeinsame Zeit.
Checkliste: Equidenpass für dein Pferd
- Fohlen rechtzeitig kennzeichnen lassen
- Pass bei der Pass-Stelle beantragen
- Abzeichen im Pass vergleichen
- Impfungen eintragen lassen
- Schlachtstatus in Ruhe besprechen
- Änderungen der Pass-Stelle melden
- Pass bei Fahrten mitnehmen
- Wichtige Seiten fotografieren
Fazit
Der Equidenpass ist das einzige lebenslang gültige Dokument deines Pferdes und gilt für Pferde und Ponys ebenso wie für Esel und ihre Verwandten. Ausgestellt wird er nach dem Setzen eines eigenen Transponders vom Zuchtverband, von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung oder von der zuständigen Stelle deines Bundeslandes, und zwar innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt. Sein erster Abschnitt beschreibt dein Pferd mit Transpondernummer und Abzeichen, während das erweiterte Format zusätzlich Eigentümerwechsel und Zuchtangaben sowie Identitätskontrollen und Impfungen enthält.
Im zweiten Abschnitt steht der Schlachtstatus, der beim Eintrag „nicht zur Schlachtung bestimmt“ endgültig ist und manche Behandlung erst ermöglicht. Den Pass nimmst du mit, sobald dein Pferd den Stall verlässt, während Weidegang und Ausritte in der Umgebung ebenso wie Notfälle davon ausgenommen sind. Änderungen wie ein Eigentümerwechsel gehen innerhalb von 30 Tagen an die Pass-Stelle, die bei Verlust auch ein Duplikat ausstellt.
Die Angaben geben den Stand vom 23. Oktober 2026 wieder. Grundlage sind die Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 zur Identifizierung und Registrierung von Equiden, das Merkblatt des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zum Tiergesundheitsrecht der EU bei Equiden, die Beschreibung der Leistung „Equidenpass und Transponder“ im Verwaltungsportal des Bundes mit den Angaben für Bayern sowie das Merkblatt für Pferdehalter des Veterinäramts im Landratsamt Schweinfurt. Zuständige Stellen und Kosten unterscheiden sich je nach Bundesland und Pass-Stelle. Der Beitrag ersetzt keine rechtliche oder tierärztliche Beratung im Einzelfall.
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Redaktion Early Paws


