
Recht & Kosten
Gut informiert, gut versorgt
Ein Überblick über Anmeldung, Tierpässe, Haftung, Tierarztkosten und Mietwohnung hilft dir, entspannt und gut vorbereitet für dein Tier zu sorgen.
Zum Leben mit einem Tier gehören neben viel Zuneigung auch einige Regeln, die von der Anmeldung bis zur Mietwohnung reichen. Für Hunde gelten dabei andere Vorschriften als für Katzen und Kaninchen oder Wellensittiche, und Pferde brauchen einen eigenen Pass. Mit einem guten Überblick behältst du die wichtigsten Punkte im Blick und kannst dich ganz auf die gemeinsame Zeit mit deinem Liebling konzentrieren.
Viele Regeln rund um Tiere legen die Bundesländer und Gemeinden selbst fest, sodass sie sich von Ort zu Ort unterscheiden und diese Seite dir einen ersten Überblick ohne Rechtsberatung gibt. Für Hunde und Katzen sieht eine EU-Verordnung, die Ende August 2026 in Kraft getreten ist, künftig das Chippen und Registrieren in einem nationalen Haustierregister für jedes Tier vor. Die Pflicht kommt in Stufen und gilt ab 2030 bei jeder Abgabe eines Tieres, ab 2036 für Hunde und ab 2041 für Katzen in privaten Haushalten. Bei Fragen zu den Vorgaben an deinem Wohnort helfen dir das Ordnungsamt deiner Gemeinde und deine Tierarztpraxis gern weiter.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, deren Höhe jede Gemeinde in ihrer eigenen Satzung festlegt, und deshalb meldest du deinen Hund nach dem Einzug bei deiner Gemeinde an. Manche Satzungen sehen Ermäßigungen für bestimmte Hunde vor, nach denen du bei der Anmeldung gern fragen kannst. Einige Bundesländer haben zudem eigene Hundegesetze, und in Niedersachsen gehören dazu etwa Chip und Eintrag im Zentralen Register, eine Haftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis für Menschen, die ihren ersten Hund aufnehmen. Den theoretischen Teil dieses Nachweises legst du dort vor der Aufnahme des Hundes ab und den praktischen Teil im ersten Jahr, während Menschen mit mindestens zwei Jahren Hundeerfahrung im letzten Jahrzehnt davon befreit sind.
Für Katzen gibt es keine vergleichbare Steuer, doch in manchen Gebieten gilt eine Katzenschutzverordnung, die für Freigänger meist Kastration, Chip und Registrierung vorsieht. Für Reisen ins Ausland brauchen Hund und Katze ebenso wie Frettchen einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, den ermächtigte Tierarztpraxen ausstellen. Für Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche gilt wie für jedes Tier § 2 Tierschutzgesetz, der eine Ernährung, Pflege und Unterbringung nach den Bedürfnissen der jeweiligen Art verlangt.
Pferde, Ponys und Esel brauchen nach EU-Recht einen eigenen Equidenpass und einen Transponder, den die Tierarztpraxis bis zum Ende des Geburtsjahres oder innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt setzt. Dafür sind spezielle Transponder vorgeschrieben, sodass ein Chip für Heimtiere bei Pferden nicht ausreicht. Verantwortlich ist die tatsächliche Halterin oder der tatsächliche Halter des Pferdes und damit unter Umständen auch der Betrieb eines Pensionsstalls. In Bayern etwa beantragst du dafür zunächst eine Registriernummer beim Landwirtschaftsamt und anschließend den Pass bei einer Pass-Stelle, die bei Zucht- und Turnierpferden meist der Zuchtverband oder die Deutsche Reiterliche Vereinigung ist. Halterin oder Halter sorgen danach auch dafür, dass die Angaben im Pass aktuell bleiben.
Nach § 833 BGB haftet die Halterin oder der Halter eines Tieres für Schäden an Menschen oder Sachen durch das Tier, und das gilt für Hund und Katze ebenso wie für Pferd oder Kaninchen. Die Pflicht knüpft dabei allein an das Halten des Tieres an und hängt nicht davon ab, ob dich ein Verschulden trifft. Eine Ausnahme gilt für Haustiere im Dienst von Beruf oder Unterhalt wie ein Pferd im Reitbetrieb, sofern die nötige Sorgfalt beachtet wurde.
Für Hunde schreiben einige Bundesländer eine Haftpflichtversicherung vor, in Niedersachsen etwa für jeden Hund ab einem Alter von sechs Monaten. Für Pferde, Katzen und andere Tiere klärst du am besten mit deiner Versicherung, ob eine bestehende Haftpflichtversicherung Schäden durch dein Tier abdeckt oder eine eigene Tierhalterhaftpflicht sinnvoll ist. Kranken- und Operationsversicherungen für Tiere sind eine freiwillige Möglichkeit, deren Leistungen und Bedingungen du am besten in Ruhe vergleichst.

Tierärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte abgerechnet und je nach Fall mit dem einfachen bis dreifachen Satz berechnet. Den Ausschlag geben dabei Schwierigkeit und Zeitaufwand der Behandlung ebenso wie der Zeitpunkt, der Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse. Diese Regeln gelten für alle Tiere vom Wellensittich bis zum Pferd und bilden in jeder Praxis die Grundlage der Rechnung.
Im Notdienst nachts, am Wochenende oder an Feiertagen beträgt der Satz mindestens das Zweifache bis höchstens das Vierfache, und dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 Euro. Diese Gebühr fällt in derselben Angelegenheit nur einmal an, auch wenn mehrere deiner Tiere im Notdienst behandelt werden, und im begründeten Einzelfall kann die Praxis darauf verzichten. Vor einer größeren Behandlung fragst du am besten nach einem Kostenvoranschlag und eine regelmäßige Vorsorge hilft dabei, manche Erkrankung früh zu erkennen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2013 ist eine Klausel im Formularmietvertrag unwirksam, die Hunde und Katzen ausnahmslos verbietet. Ob ein Hund oder eine Katze einziehen darf, entscheidet sich stattdessen in einer Abwägung, bei der die Belange der Mietparteien ebenso zählen wie die der anderen Hausbewohner und der Nachbarschaft. Kleintiere wie Zierfische, Hamster oder Wellensittiche gehören nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in üblicher Zahl dagegen zum normalen Wohnen und brauchen keine Erlaubnis.
Bewährt hat sich, vor dem Einzug eines Hundes oder einer Katze früh das Gespräch mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter zu suchen und eine Zustimmung schriftlich festzuhalten. Ein freundlicher Umgang mit der Nachbarschaft und ein Tier, das sich im Haus ruhig verhält, tragen ebenfalls zu einem guten Miteinander bei. Steht ein Pferd in einem Pensionsstall, hält am besten ein schriftlicher Vertrag die Regeln für Unterbringung und Versorgung sowie die Kosten fest.
Hunde meldest du bei deiner Gemeinde zur Hundesteuer an, und je nach Bundesland kommen Sachkunde, Chip, Register oder eine Haftpflichtversicherung hinzu. Für Katzen mit Freigang können Katzenschutzverordnungen gelten, während Pferde einen Equidenpass mit Transponder brauchen und Hund und Katze mit dem EU-Heimtierausweis reisen. Nach § 833 BGB haftest du für Schäden durch dein Tier, und eine passende Versicherung kann solche Schäden auffangen.
Tierarztkosten richten sich nach der Gebührenordnung mit dem einfachen bis dreifachen Satz und im Notdienst mit einem höheren Satz und einer Notdienstgebühr. In der Mietwohnung ist ein pauschales Verbot von Hunden und Katzen unwirksam, während Kleintiere in üblicher Zahl zum normalen Wohnen gehören. Bei Fragen zu den Regeln an deinem Wohnort sind Ordnungsamt und Tierarztpraxis ebenso wie im Zweifel eine rechtliche Beratung die passenden Anlaufstellen.
Die Angaben geben den Stand vom 8. Oktober 2026 wieder. Grundlage sind Art. 105 des Grundgesetzes, das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden, § 2 und § 13b des Tierschutzgesetzes, die Verordnung (EU) 2026/1818 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen, die Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 mit einem Merkblatt des Landratsamts Tirschenreuth, § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte sowie Urteile des Bundesgerichtshofs von 2007 und 2013. Die Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.