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Ein grauer Windhund und eine graue Katze mit Halsband und Marke stehen nebeneinander auf einem Teppich in einem hellen Wohnzimmer

Illustration: KI-generiert

Recht & Kosten

Hund und Katze chippen lassen: Ablauf und Chippflicht

7 Min. Lesezeit

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Ob dein Hund einer spannenden Fährte folgt oder deine Katze von ihrem Streifzug einfach nicht heimkommt, ein Mikrochip mit gepflegtem Registereintrag bringt euch verlässlich wieder zusammen. Eine neue EU-Verordnung macht das Chippen von Hund und Katze in den kommenden Jahren Schritt für Schritt zur Pflicht. Für dein Tier ist es nur ein kurzer Pieks, der sich gut mit dem nächsten Impftermin verbinden lässt.

Hunde und Katzen erkunden die Welt mit Neugier und Herz, und manchmal führt ein Ausflug weiter als gedacht. Findet jemand deinen Liebling und bringt ihn in eine Tierarztpraxis oder ins Tierheim, verrät der Mikrochip unter seiner Haut in wenigen Augenblicken seine Nummer. Damit diese Nummer zu dir führt, braucht es noch die Registrierung, denn erst beides zusammen bringt dein Tier zu dir zurück.

Warum Mikrochip und Registrierung zusammengehören

Der Mikrochip oder Transponder trägt eine einmalige Nummer, die ein Lesegerät auf kurze Entfernung erkennt. Tierarztpraxen und Tierheime haben solche Geräte zur Hand und fahren damit behutsam über das Fell eines gefundenen Tieres. Steht die Nummer in keinem Register, bleibt sie allerdings ein Rätsel ohne Namen und Anschrift, und das Praxisteam kann dich nicht erreichen.

Mit der Registrierung verknüpfst du die Nummer mit deinem Namen, deiner Anschrift und deiner Telefonnummer, und so trägt dein Tier seinen Ausweis immer bei sich. Anders als eine Marke am Halsband kann der Chip nicht verloren gehen, was dir gerade bei einer Katze mit Freigang oder einem Hund mit viel Jagdeifer ein gutes Gefühl gibt. Eine Marke mit deiner Telefonnummer bleibt trotzdem eine schöne Ergänzung, und für Katzen bietet sich dazu ein Halsband mit Sicherheitsverschluss an, das sich bei Zug von selbst öffnet.

Hund oder Katze chippen lassen: So läuft es ab

Das Chippen übernimmt deine Tierarztpraxis, die den etwa reiskorngroßen Transponder mit einer Injektionsnadel unter die Haut setzt, und für dein Tier ist das nicht mehr als ein kurzer Pieks wie bei einer Impfung. Eine Narkose braucht es dafür nicht, und danach sitzt der Chip ganz unauffällig unter der Haut, ohne deinen Liebling beim Toben, Fressen oder Kuscheln zu stören. Sollte sich die Einstichstelle leicht röten, ist das Praxisteam gleich zur Stelle. Angenehm für euch beide ist es, das Chippen mit einem anstehenden Termin zu verbinden, etwa mit den ersten Impfungen deines Welpen oder der Kastration deiner jungen Katze. Bis zum Alter von drei Monaten sollen Hunde und Katzen nach den europäischen Regeln gechippt sein, und gerade die ersten Impftermine passen dafür wunderbar.

Die Nummer auf dem Chip gibt es nur ein einziges Mal, sie lässt sich nicht verändern und beginnt mit dem Kürzel des Landes, in dem dein Tier gechippt wurde. Weil alle Chips einer internationalen Norm folgen, können Lesegeräte in ganz Europa sie zuverlässig lesen. Hat dein Tier schon einen Chip, braucht es deshalb keinen zweiten, und nur bei einem unlesbar gewordenen Chip setzt die Praxis einen weiteren und trägt dessen Nummer im Register nach.

Reist ihr gemeinsam in ein anderes Land der EU, gehört der Chip sogar fest zu den Reisepapieren, denn zusammen mit einer gültigen Tollwutimpfung bildet er die Grundlage für den EU-Heimtierausweis. Darin trägt die Praxis die Chipnummer und alle Impfungen ein, sodass du auch zu Hause einen übersichtlichen Impfpass in der Hand hältst. Weil die Tollwutimpfung erst nach einer Wartezeit schützt, plant ihr den Termin in der Praxis vor einer Reise mit Tier am besten frühzeitig ein.

Haustier registrieren: der Eintrag im Haustierregister

In Deutschland meldest du deinen Hund oder deine Katze derzeit bei einem Haustierregister an und brauchst dafür nur die Chipnummer aus dem Impfpass oder Heimtierausweis und deine Kontaktdaten. Deine Tierarztpraxis hilft dir gern dabei und kennt die in deiner Gegend verbreiteten Register samt der Angaben, die sie für die Anmeldung brauchen. Schön ist ein Register, bei dem Tierheime und Praxen auch nachts und am Wochenende nachfragen können, sobald dein Tier gefunden wird.

Damit dein Tier im Ernstfall wirklich heimfindet, lohnt es sich, nach einem Umzug oder mit einer geänderten Telefonnummer auch die Angaben im Register zu aktualisieren. Zieht dein Tier in ein neues Zuhause, könnt ihr den Eintrag gemeinsam mit seinen künftigen Menschen auf deren Namen umschreiben. Und wenn ein geliebtes Tier stirbt, kannst du es in Ruhe im Register abmelden, sobald dir danach ist.

Unser Tipp

Bitte deine Tierarztpraxis beim nächsten Impftermin, den Chip einmal kurz auszulesen, und vergleiche die Nummer mit deinen Angaben im Haustierregister. Dann weißt du ganz sicher, dass alles zusammenpasst, und kannst eine alte Anschrift gleich berichtigen.

Chippflicht für Hund und Katze: was die EU-Verordnung vorsieht

Ende August 2026 ist eine EU-Verordnung zum Wohlergehen von Hunden und Katzen in Kraft getreten, nach der künftig jedes dieser Tiere gechippt und in einer nationalen Datenbank registriert sein soll. Für dich bleibt dabei viel Zeit, denn die Pflicht kommt in Stufen und gilt ab 2030 für Zuchtbetriebe und Tierheime sowie bei jedem Verkauf oder jeder Abgabe eines Tieres, ab 2036 für Hunde in privaten Haushalten und ab 2041 auch für Katzen. Die Datenbanken der einzelnen Länder sollen dabei miteinander verbunden werden, damit ein Tier auch nach einem Ausflug über die Grenze nach Hause findet.

Einige Bundesländer sehen Chip und Registrierung für Hunde schon heute in ihren Hundegesetzen vor, in Niedersachsen etwa zusammen mit einer Anmeldung im zentralen Hunderegister des Landes. Für Katzen können die Länder in bestimmten Gebieten eine Katzenschutzverordnung erlassen, die Chip und Registrierung meist gemeinsam mit der Kastration von Freigängern vorsieht. Was an deinem Wohnort gilt, erfährst du beim Ordnungsamt, und auch deine Tierarztpraxis weiß darüber gut Bescheid.

Hund oder Katze kaufen: Chipnummer und Registrierung prüfen

Bevor ein Hund oder eine Katze bei dir einzieht, darfst du ganz selbstverständlich nach Chipnummer und Registrierung fragen und dir Geschlecht, Geburtsdatum und Herkunftsland nennen lassen. Nach der EU-Verordnung gehören diese Angaben künftig zu jeder Abgabe eines Tieres, und seriöse Zuchtbetriebe und Tierheime teilen sie schon heute gern mit dir. Bei Anzeigen im Internet sieht die Verordnung zudem einen Hinweis zur verantwortungsvollen Tierhaltung vor und später auch einen Link, über den du die Registrierung des Tieres selbst prüfen kannst.

Ist dein neuer Liebling eingezogen, könnt ihr den Registereintrag gemeinsam mit seinen bisherigen Menschen auf deinen Namen umschreiben. Hat er noch keinen Chip, passt dafür der erste Besuch in der Tierarztpraxis, bei dem das Praxisteam ihn zum ersten Mal kennenlernt. Mit Chip, gepflegtem Registereintrag und einem aktuellen Foto im Handy bist du gut vorbereitet, falls dein Hund oder deine Katze einmal länger auf Entdeckungstour bleibt.

Checkliste: Hund und Katze chippen und registrieren

  • Bis zum dritten Monat chippen lassen
  • Chipnummer notieren
  • Im Haustierregister anmelden
  • Nach Umzug Angaben anpassen
  • Chip beim Impftermin auslesen lassen
  • Beim Kauf nach der Chipnummer fragen
  • Regeln vor Ort erfragen
  • Aktuelles Foto im Handy speichern

Fazit

Ein Mikrochip schenkt deinem Hund oder deiner Katze eine einmalige Nummer, die Tierarztpraxen und Tierheime mit einem Lesegerät auslesen. Zu dir führt diese Nummer erst über die Anmeldung in einem Haustierregister, und deshalb gehören Chippen und Registrieren zusammen. Für dein Tier ist das Setzen nur ein kurzer Pieks ohne Narkose, am besten gleich bei einem der ersten Impftermine.

Die EU führt die Chippflicht in Stufen ein, ab 2030 bei Verkauf und Abgabe, ab 2036 für Hunde und ab 2041 für Katzen in privaten Haushalten. Einige Bundesländer und Gemeinden sehen Chip und Registrierung schon heute vor, für Hunde in ihren Hundegesetzen und für Katzen in Katzenschutzverordnungen. Mit einem lesbaren Chip und aktuellen Angaben im Register findet dein Liebling im Fall der Fälle schnell wieder nach Hause.

Die Angaben geben den Stand vom 7. Oktober 2026 wieder. Grundlage sind die Verordnung (EU) 2026/1818 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 10. August 2026, § 13b des Tierschutzgesetzes, die Hinweise des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Niedersächsischen Hundegesetz, die Hinweise des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zum EU-Heimtierausweis und zu Reisen mit Heimtieren sowie die Hinweise der Bundestierärztekammer zur Kennzeichnung mit dem Mikrochip. Die genannten Jahreszahlen ergeben sich aus den Übergangsfristen der Verordnung. Der Beitrag ersetzt keine rechtliche oder tierärztliche Beratung im Einzelfall.

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Redaktion Early Paws

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